Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Pius Aurel Doppelmayr, Niederhofstraße 20/2/24, 1120 Wien („Auftragnehmer“), und seinen Geschäftskunden („Auftraggeber“) im Bereich Video- und Fotoproduktion.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot per E-Mail oder schriftlich bestätigt.
Der Auftragnehmer kann Aufträge nach eigenem Ermessen ablehnen.


3. Leistungen und Preise

  • Der Leistungsumfang wird individuell im Vertrag oder Angebot festgelegt.

  • Alle Preise verstehen sich netto. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Spesen oder Fremdleistungen werden gesondert berechnet.

  • Zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, werden extra abgerechnet.


4. Zahlung

Teilzahlungen:
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gesamtpreis in zwei Teilzahlungen (je 50 %) zu leisten.

  • Erste Teilzahlung (50 %): fällig zu Beginn der Leistungserbringung.

  • Zweite Teilzahlung (50 %): fällig spätestens 30 Tage nach Lieferung der finalen Ergebnisse.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Werke Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht genutzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Verspätete Zahlungen:
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren:

  • 10 € für die erste Mahnung

  • 20 € für die zweite Mahnung

  • 30 € für die dritte Mahnung
    Zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen.


5. Nutzungsrechte

  • Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

  • Umfang und Art der Nutzung werden individuell im Vertrag festgelegt (z. B. Social Media, TV, Kino).

  • Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.


6. Stornierung & Rücktritt

6.1 Stornierung durch den Auftraggeber

  • Bis 14 Tage vor Projektbeginn: keine Gebühr

  • 7–13 Tage vor Projektbeginn: 50 % des Honorars

  • 3–6 Tage vor Projektbeginn: 75 % des Honorars

  • Weniger als 48 Stunden vor Projektbeginn oder nach Drehstart: 100 % des Honorars

Zusätzliche Kosten (Locations, Equipment, Dritte) werden immer in Rechnung gestellt.

6.2 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn:

  • der Auftraggeber Zahlungen nicht leistet,

  • die Zusammenarbeit erheblich erschwert wird,

  • höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) die Produktion unmöglich macht.

Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.


7. Genehmigungen

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Genehmigungen für Drehorte, Musik und Mitwirkende vorliegen.
Falls der Auftragnehmer Genehmigungen einholt, werden die Kosten weiterberechnet.


8. Haftung & Gewährleistung

  • Haftung: Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Gewährleistung: Offensichtliche Mängel bitte innerhalb von 14 Tagen melden. Nachbesserungen erfolgen nach Absprache.


9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.


10. Eigenwerbung & Referenzen

Der Auftragnehmer darf die erstellten Werke für Eigenwerbung (Website, Portfolio) nutzen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.


11. Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand: Wien, Österreich

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.


Stand: März 2025